Allgemeine Geschäftsbedingungen von Oliver Specht automobile-fotogafie
(Stand: 02.12.2008)
1. Allgemeines
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen
von Oliver Specht automobile-fotografie (nachstehend: Bildautor)
gegenüber seinen Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt
der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung. Abweichungen von den AGB und Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft der ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung durch den Bildautoren.

1.3 Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Bildautoren und
den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen. Die Rechtswahl gilt auch, wenn der Kunde
seinen Sitz im Ausland hat.

1.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des
Bildautoren.

1.5 Der Kunde kann jederzeit unter Bezahlung der bereits
entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten. Der
Vertragsrücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

1.6 1.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen
sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
Es wird empfohlen, bei der Bestellung sämtliche Transaktionsdaten
sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszudrucken.

1.7 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
2. Verkauf von Großfotos
2.1 Der Bildautor bietet Kunden die Möglichkeit, aus der
unter www.automobile-fotografie.de angebotenen Motivauswahl
seine gewünschte Ausführungsvariante schriftlich zu bestellen.

2.2 Die Lieferung der Bilder erfolgt zu den bei Bestellung
gültigen auf der Internet-Seite www.automobile-fotografie.de
angegebenen Preisen zuzüglich der Versand- und Verpackungskosten,
die dem Kunden in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben
werden. Der Bildautor bestimmt Transportweg und -mittel,
sofern der Kunde keine besondere Versandart wünscht und
die entstehenden Mehrkosten übernimmt.

2.3 Der Vertrag über bestellte Bilder kommt erst durch eine
Auftragsbestätigung zustande, die der Bildautor nach der
Bestellung an die vom Kunden angegebene Adresse sendet.

2.4 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt unmittelbar nach
Auftragsbestätigung durch Banküberweisung.

2.5 Die Produktion der Bilder erfolgt nach vollständigem
Eingang der Zahlung beim Bildautoren.

2.6 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern
sie nicht ausnahmsweise schriftlich oder per E-Mail verbindlich
zugesagt wurden. Lieferverzug durch den Bildautoren berechtigt
den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn,
der Lieferverzug wurde durch den Bildautoren mit Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit verursacht.

2.7 Der Versand erfolgt versichert an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden
an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der
Kunde dies sofort beim Spediteur/Versandservice zu reklamieren
und die Annahme zu verweigern sowie unverzüglich schriftlich
mit dem Bildautoren Kontakt aufzunehmen, damit der Bildautor
etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/ Versandservice wahren
kann.

2.8 Der Bildautor prüft jedes Bild vor dem Versand an den
Kunden. Sollte dieser dennoch verdeckte Mängel feststellen,
sind diese unverzüglich nach Entdecken zu melden, damit
etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten gewahrt
werden können.

2.9 Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte
fotografische Arbeit unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und
allfällige Schäden, Mängel, Beanstandungen und Ansprüche
gegenüber Dritten innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum
des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt
die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine
Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Abweichungen des
fertigen Produkts in der Farbgebung oder der Bildschärfe
gegenüber der Abbildung sind kein Reklamationsgrund.

2.10 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden, im
Falle einer Gewährleistung, bedarf der vorherigen Zustimmung
durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des
Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter
Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung und
ausschließlich mit dem Versandservice, mit dem das Produkt
an den Kunden geliefert wurde, zu erfolgen. Bei einer Verschlechterung
der Ware kann der Bildautor Wertersatz verlangen.

2.11 Bei einer Verschlechterung der Ware kann der Bildautor
Wertersatz verlangen.

2.12 Beim Verkauf von Unikaten wird das Bild-Negativ erst
nach Ablauf der Reklamationsfrist gebrauchsunfähig gemacht
und dem Kunden zusammen mit der Unikatsbestätigung zugeschickt.
3. Erstellung von Bildern im Kundenauftrag (Produktionsaufträge)
3.1 Kostenvoranschläge des Bildautoren sind unverbindlich.
Kostenerhöhungen braucht der Bildautor nur anzuzeigen, wenn
eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten
um mehr als 15% zu erwarten ist.

3.2 Der Kunde darf dem Bildautoren für die Aufnahmearbeiten
nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung
er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter.
Der Kunde hat den Bildautoren von Ersatzansprüchen Dritter
freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

3.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten
in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten
abgeschlossen werden, ist der Bildautor bevollmächtigt,
die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung
des Kunden einzugehen.

3.4 Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch
Gäste des Kunden oder Mitbewerber nicht erwünscht. Sollte
doch von anderen Personen fotografiert werden, übernimmt
der Bildautor keine Garantie für korrekte Fotoaufnahmen.

3.5 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus
Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend
zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der
Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten
verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.6 Der Kunde hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar
die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautoren im Zusammenhang
mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial,
Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen).

3.7 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen
ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in Höhe von
50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur
Zahlung fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags
über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.8 Der Bildautor wählt die Bilder aus, die er dem Kunden
bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte
werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Kunde als
vertragsgemäß abnimmt.

3.9 Die digitalen / analogen Daten verbleiben beim Bildautoren.
Eine Herausgabe der Medien an den Kunden erfolgt nur bei
gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

3.10 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens
innerhalb von 6 Werktagen nach Ablieferung der Bilder bei
dem Bildautoren eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist
gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Anforderung von Archivbildern
4.1 Bilder, die der Kunde aus dem Archiv des Bildautoren
anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer
eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt.
Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande,
sind sie mit Fristablauf an den Bildautoren zurückzugeben.

4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl
werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf
einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Bildautoren.

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen
oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden,
stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden
Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Bildautor zur Berechnung
eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung
der Bilder nicht gekommen ist.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor
eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und
Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens
30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich
der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht,
Eilboten) hat der Kunde zusätzlich zu erstatten.

4.5 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Bildautor
eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und
Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens
30,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich
der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht,
Eilboten) hat der Kunde zusätzlich zu erstatten.
5. Schutzrechte Dritter
5.1 Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass
abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten
Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung
zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die
Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter
oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. dem Kunden.

5.2 Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der
Nutzung seiner Bilder. Der Kunde ist dafür verantwortlich,
dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte,
Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
6. Urheberrecht und Nutzungsrecht
6.1 Dem Bildautoren steht das Urheberrecht an seinen Bildern
nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

6.2 Überträgt der Bildautor Nutzungsrechte an seinen Werken,
ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen.

6.3 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten
Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt, die Bilder
im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

6.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger
Bezahlung des Bildes bzw. des Honorars zzgl. angefallener
Nebenkosten an den Bildautoren.

6.5 Der Besteller eines Bildes i.S. § 60 UrhG hat kein Recht,
dieses zu vervielfältigen und zu verbreiten oder an Dritte
zu übergeben, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind.

6.6 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der
Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung
(z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung)
und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung
in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors.
Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter
Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer
Retusche.

6.7 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als
Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
den Bildautoren zum Schadensersatz.

6.8 Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe
von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern sind nur zulässig, soweit die Ausübung
der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung
und Verbreitung erfordert.

6.9 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers
und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert
werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken
oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich
sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem
Bildautor und dem Auftraggeber.

6.10 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name
des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft
werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische
Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei
jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten
auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm
sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt
und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert
werden kann.

6.11 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung
oder Weitergabe eines Bildes - egal ob in herkömmlicher
oder digitalisierter Form - ist der Bildautor berechtigt,
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten
oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars
zu fordern, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs
bleibt hiervon unberührt.

6.12 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung
des Bildautors (Ziffer 6.7) oder wird der Name des Bildautors
mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (Ziffer
6.10), so hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von
100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen
Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200,00 € pro
Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit
die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs
vorbehalten.
7. Haftung, Schadensersatz
7.1 Der Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst
oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeiführen.

7.2 Der Bildautor haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
der Lichtbilder im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller
des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen
Druckerzeugnissen.

7.3 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
haftet der Bildautor für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.4 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen,
haftet der Bildautor für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.5 Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,
Layouts, Negativen oder Daten haftet der Bildautor - wenn
nichts anderes vereinbart wurde - nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung
von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich
die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere
Ansprüche (etwa bei einmaligen Situationen) entfallen. Übergebene
Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Kunden gegen Beschädigung,
Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

7.6 Der Bildautor haftet nicht für den Verlust oder die
Beschädigung von Bilddateien bei der Versendung von Datenträgern
durch den Kunden per Post oder bei der Versendung durch
elektronische Datenübertragung.

7.7 Gehen Bilder im Risikobereich des Kunden verloren oder
werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere
Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt,
so hat der Kunde Schadensersatz zu leisten. Der Bildautor
ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz
in Höhe von 1.000,00 € für jedes Original und von 200,00
€ für jedes Duplikat zu verlangen, sofern der Kunde nicht
nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale.
Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs
bleibt dem Bildautor vorbehalten.
8. Datenschutz
8.1 Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
seiner zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen personenbezogenen
Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten
werden von dem Bildautoren selbstverständlich vertraulich
behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen
Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung.

8.2 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Bildautor
löscht in diesem Fall die persönlichen Daten des Kunden
sofort, sofern ggf. laufende Bestellvorgänge vollständig
abgewickelt sind.